Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017

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   VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW   

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https://dejure.org/2014,7239
VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW (https://dejure.org/2014,7239)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW (https://dejure.org/2014,7239)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11. April 2014 - 1 L 215/14.NW (https://dejure.org/2014,7239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 220 AO 1977, Art 105a Abs 2 GG, § 2 Abs 1 S 2 KAG RP, § 3 Abs 1 Nr 5 KAG RP
    Fälligkeit des Vergnügungssteueranspruchs; Regelungspflicht in einer Satzung; Vorhaltung und Inbetriebnahme eines Musikwiedergabegerätes als Vergnügungssteuertatbestand; Festsetzung der Spielautomatensteuer zu Beginn des Jahres

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung der Fälligkeit des Vergnügungssteueranspruchs von Gesetzes wegen in einer Satzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle nicht vergnügungssteuerpflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Musikberieselung in der Spielhalle

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle ist nicht vergnügungssteuerpflichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle nicht vergnügungssteuerpflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle ist nicht vergnügungssteuerpflichtig - Wiedergabe von Musikdarbietungen erfolgt nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97

    Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Ein entgeltliches Bereithalten des Musikspielgeräts für die Spieler (vgl. zum entsprechenden steuerauslösenden Tatbestand: BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 228/97 -, juris) findet nicht statt.

    Darüber hinaus hat das BVerwG (Beschluss vom 7. Januar 1998, a.a.O.) entschieden, dass Art. 105 Abs. 2a GG einer Satzungsregelung nicht entgegensteht, die die Entstehung und Festsetzung der Spielautomatensteuer bereits zum Beginn eines Kalenderjahres vorsieht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86
    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Dies gilt umso mehr, als die Abgabenlast für den potenziellen Abgabenschuldner im Voraus bestimmbar sein muss (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 14 B 86/09

    Vergnügungssteuerpflichtigkeit von Discjockeykonzerten; Vergnügen am Tanz als

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Bei der steuerrechtlichen Beurteilung ist im Übrigen maßgeblich der Gesamtcharakter der zu Veranstaltung (OVG Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 26. August 2009 - 14 B 86/09 -, juris), wobei hier nach Aktenlage der maßgebliche Zweck der von der Antragstellerin betriebenen Unternehmung der Betrieb einer Spielhalle (und nicht einer Halle für Musikdarbietungen) ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.1993 - 6 A 10320/92

    Charakter einer Diskothek; Vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Auch das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 -, esovg) stellt maßgeblich darauf ab, inwieweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung einen vergnügungssteuerpflichtigen Tatbestand verwirklicht.
  • VG Düsseldorf, 20.04.2009 - 4 K 686/09

    Angrenzer Beteiligung Baugebühren GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Dieser Entscheidung folgt das beschließende Gericht jedoch nicht, denn das OVG Rheinland-Pfalz hat in der vorausgegangenen Entscheidung vom 12. Januar 1999 in der Sache überzeugend dargelegt, dass ein Rückgriff auf § 220 Abs. 2 AO mit Blick auf die spezielle Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG nicht möglich ist (vgl. ebenso wie hier: VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 686/09 - , esovg).
  • VGH Hessen, 09.12.1985 - 11 UE 232/84
    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 9. Dezember 1985 - 11 UE 232/84 -, juris), wonach das Halten eines Radio- und Kassettenspielgeräts in einer Spielhalle einen vergnügungssteuerpflichtigen Tatbestand darstellt, folgt die beschließende Kammer aus den vorgenannten Gründen nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2004 - 1 M 222/03
    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Die Bestimmung des Fälligkeitszeitpunkts muss vielmehr in satzungsrechtlicher Form erfolgen (vgl. ebenso: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 1 M 222/03 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 25. November 1994 - 1 R 41/93 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2001 - 8 K 2596/00 -, esovg und VG Oldenburg, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 2 B 1723/05 -, juris).
  • VG Oldenburg, 18.05.2005 - 2 B 1723/05

    Aufwandsteuer; auswärtiger Zweitwohnunginhaber; Bestimmtheitsgrundsatz; Ermessen;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Die Bestimmung des Fälligkeitszeitpunkts muss vielmehr in satzungsrechtlicher Form erfolgen (vgl. ebenso: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 1 M 222/03 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 25. November 1994 - 1 R 41/93 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2001 - 8 K 2596/00 -, esovg und VG Oldenburg, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 2 B 1723/05 -, juris).
  • OVG Saarland, 25.11.1994 - 1 R 41/93

    Kommunale Abgabensatzung; Kostenerstattungsanspruch; Abgabenpflicht; Fälligkeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
    Die Bestimmung des Fälligkeitszeitpunkts muss vielmehr in satzungsrechtlicher Form erfolgen (vgl. ebenso: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 1 M 222/03 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 25. November 1994 - 1 R 41/93 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2001 - 8 K 2596/00 -, esovg und VG Oldenburg, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 2 B 1723/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1019/15

    Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 6 B 10371/18

    Begriff der Tanzveranstaltung in einer Vergnügungsteuersatzung

    Bei der Einordnung einer Veranstaltung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung auf ihren Gesamtcharakter an (vgl. bereits BayVGH, Urteil vom 17. Februar 1971 - 240 IV 70 -, BeckRS 1971, 103388; s. auch OVG RP, Urteil vom 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 -, juris = ESOVG; OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2009 - 14 B 86/09 -, juris Rn. 6 a.E. = NJW 2010, 793 [794] und Urteil vom 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 -, juris Rn. 31 sowie Beschluss vom 4. Mai 2016 - 14 B 362/16 -, juris Rn. 12; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 11. April 2014 - 1 L 215/14.NW -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1231/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1233/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 2067/14

    Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1232/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1026/14

    Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1027/14

    Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso Thü- rOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1025/14

    Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14   

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https://dejure.org/2017,74867
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14 (https://dejure.org/2017,74867)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.07.2017 - 1 L 215/14 (https://dejure.org/2017,74867)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 (https://dejure.org/2017,74867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Verfahren nach landesrechtlichem Informationsfreiheitsgesetz

  • lda.brandenburg.de PDF

    Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Drittbetroffenheit

  • fragdenstaat.de

    Drittbetroffenheit - Begriffsbestimmung - Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) - Antragsberechtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Drittbetroffenheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Ulm, 21.05.2010 - 3 O 203/07

    Fälligkeit des Werklohnanspruches ohne erfolgte Abnahme bei Abnahmereife des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
    Zwischen der Beigeladenen und den Klägerinnen sind mehrere Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge rechtshängig gewesen, u.a. vor dem Landgericht Rostock (3 O 203/07) und dem Oberlandesgericht Rostock (1 U 75/09).

    Die Klage sei unbegründet: Die Klägerinnen hätten keinen Anspruch auf die begehrte Entscheidung aus § 1 Abs. 2 IFG M-V, weil sie nach den Feststellungen des Landgerichts Rostock im Urteil vom 28. November 2008 (Az.: 3 O 203/07) und dem Geschäftsbericht 2013 der B.-Immobilien mittelbare Tochtergesellschaften des Landes A-Stadt (zu 100 bzw. zu 94 Prozent) seien.

    - in dem vor dem Landgericht Rostock zum Az.: 3 O 203/07 und vor dem Oberlandesgericht Rostock zum Az.: 1 U 75.09 geführten Rechtsstreit und/oder.

    - in dem vor dem Landgericht Rostock zum Az.: 3 O 203/07 und vor dem Oberlandesgericht Rostock zum Az.: 1 U 75.09 geführten Rechtsstreit und/oder.

  • VG Greifswald, 09.10.2014 - 6 A 753/12

    Informationszugang von privatrechtlichen Personen, die Behörden gleichgestellt

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
    Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 09. Oktober 2014 - 6 A 753/12 - wie folgt abgeändert:.

    Mit Urteil vom 9. Oktober 2014 - 6 A 753/12 -, den Klägerinnen am 29. Oktober 2014 zugestellt, hat das Verwaltungsgericht Greifswald die Klage abgewiesen und die Berufung zugelassen.

    Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 9. Oktober 2014 - 6 A 753/12 - geändert und der Beklagte unter Aufhebung seines Bescheides vom 14. November 2011 sowie des Widerspruchbescheides vom 5. April 2012 verpflichtet, den Klägerinnen.

    Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 9. Oktober 2014 - 6 A 753/12 - geändert und der Beklagte unter Aufhebung seines Bescheides vom 14. November 2011 sowie des Widerspruchbescheides vom 5. April 2012 verpflichtet, den Klägerinnen teilweise Zugang zu den unter den Ziffern 1. a) und 1. b) bezeichneten Informationen bzw. Dokumenten zu gewähren, z. C.., durch das Zurverfügungstellen von teil weise geschwärzten Dokumenten oder Aktenauszügen.

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
    Vielmehr kommt lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (BVerwG, Urt. v. 17.03.2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231, juris Rn. 39).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es fehlerhaft, von einer unzureichenden Darlegung des Ausschlussgrundes auf dessen Nichtvorliegen zu schließen, obwohl ein Drittbeteiligungsverfahren nicht durchgeführt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231 = juris Rn. 37; Vorinstanz OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.01.2014 - OVG 12 C. 50.09 -, juris zur Privatisierung von Leuna/Minol).

    Vielmehr kommt lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (BVerwG, Urt. v. 17.03.2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231 = juris Rn. 39).

  • EuGH, 15.11.2012 - C-145/12

    Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft / Kommission u.a. - Rechtsmittel -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
    Auch wurden Beihilfebeschwerde- (Az. CP 141/2007) und Beihilfeprüfverfahren (Az. SA. 23129[2012/C]) bei der Europäischen Kommission und vor dem Europäischen Gericht (Az. T-407/09) und dem Europäischen Gerichtshof (Az. RS.C-145/12P) geführt, in denen die Beigeladene die Auffassung vertreten hat, dass die genannten Verträge wegen ungerechtfertigter Beihilfegewährung nichtig seien.

    - in das vor dem Gericht der Europäischen Union zum Az.: T-407/09 und vor dem Europäischen Gerichtshof zum Az.: C 145/12P geführte Klageverfahren.

    - in das vor dem Gericht der Europäischen Union zum Az.: T-407/09 und vor dem Europäischen Gerichtshof zum Az.: C 145/12P geführte Klageverfahren.

  • EuG, 09.01.2012 - T-407/09

    Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft / Kommission - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
    Auch wurden Beihilfebeschwerde- (Az. CP 141/2007) und Beihilfeprüfverfahren (Az. SA. 23129[2012/C]) bei der Europäischen Kommission und vor dem Europäischen Gericht (Az. T-407/09) und dem Europäischen Gerichtshof (Az. RS.C-145/12P) geführt, in denen die Beigeladene die Auffassung vertreten hat, dass die genannten Verträge wegen ungerechtfertigter Beihilfegewährung nichtig seien.

    - in das vor dem Gericht der Europäischen Union zum Az.: T-407/09 und vor dem Europäischen Gerichtshof zum Az.: C 145/12P geführte Klageverfahren.

    - in das vor dem Gericht der Europäischen Union zum Az.: T-407/09 und vor dem Europäischen Gerichtshof zum Az.: C 145/12P geführte Klageverfahren.

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 5 BV 15.799

    Anspruch einer Landtagsfraktion auf Zugang zu amtlichen Informationen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
    Ob mit dieser Formulierung eines "Jedermannrechts" auch juristische Personen des öffentlichen Rechts anspruchsberechtigt sind (vgl. für die Fraktion eines Landesparlamentes VGH München, Urt. v. 22.04.2016 - 5 BV15.799 -, NVwZ 2016, 1107; Schoch, NVwZ 2017, 97, 99) musste der Senat nicht entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 15 A 1578/15

    Personalakten; Disziplinarakten; Bundeswehr; MAD; Parlamentarischer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
    In Betracht kämen hier beispielsweise Unterlagen, die als Verschlusssache gekennzeichnet sind und deren Kennzeichnung insoweit auch heute - zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Zugang zu Informationen - noch zutreffend ist (vgl. nur OVG Münster, Urt. v. 05.05.2017 - 15 A 1578/15 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2011 - 1 L 161/09

    Notarielles Vermittlungsverfahren ungleich anhängigem Gerichtsverfahren;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
    Zudem seien die im Gesetz genannten Beschränkungsgründe eng auszulegen und abschließend (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2011 - 1 L 161/09 -, NordÖR 2012, 111 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16

    Agrarmarktdaten; Recht auf Informationszugang für Personengesellschaften

    Bei der funktionalen Betrachtungsweise ist entscheidend, ob die Information im Zusammenhang mit einer amtlichen Tätigkeit angefallen und die Aufzeichnung in diesem Zusammenhang entstanden ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 24. November 2022 - 10 S 439/22 -, juris Rn. 29, zu einem Kaufvertrag über die Veräußerung eines Grundstücks; OVG Greifswald, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, juris Rn. 42, zu auf privatrechtliche Verträge sich beziehende Informationen im Rahmen der Daseinsvorsorge).
  • VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21

    Untätigkeitsklage auf Informationszugang; Anspruchsausschluss wegen drohender

    Zwar wäre die Beklagte zu solch einer teilweisen Gewährung von Informationszugang gemäß § 11 Abs. 3 IFG M-V verpflichtet, wenn nicht die Übersendung des Vertrages als solcher in jedem Falle die Offenlegung zur Folge hätte (vgl. OVG M-V, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, juris).

    Vielmehr kommt lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231-247, juris Rn. 37; OVG M-V, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, juris Rn. 50).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 1 LB 319/18

    Bereitstellung von Katasterunterlagen mit Angaben der Eigentümer und der

    Es kann den Beklagten somit nur zur Neubescheidung des Antrages auf Bereitstellung der Katasterdaten verpflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 -, juris, Rn. 39; OVG Greifswald, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, juris, Rn. 50).
  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19

    Informationsbegehren zu Sponseringausgaben einer kommunalen

    Das Drittbeteiligungsverfahren wurde zugunsten dieser Drittbetroffenen noch nicht durchgeführt, so dass die Sache noch nicht spruchreif ist und die Klägerin gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO nur einen Anspruch auf erneute Bescheidung ihres Antrags unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts hat (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, Rn. 47 ff., juris).
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